Schattenfugen zwischen Leisten und Parkett - Was darf sein?
Eine Fußleiste dient dazu, die Fuge zwischen Wand und Fußboden zu verdecken und um einen schönen Abschluss zu bilden. Zusätzlich schützt Sie die Wand vor Verschmutzungen, die bei der Reinigung entstehen könnten als auch vor Stößen gegen die Wand.
Wenn ein Bodenbelag nicht eben verlegt wurde, kann zwischen den Fußleisten und dem Bodenbelag ein Spalt entstehen, der als „Schattenfuge“ bezeichnet wird.
Wie hoch dürfen Schattenfugen sein?
Eine Schattenfuge beeinträchtigt je nach Ausmaß die Optik des Bodens mehr oder weniger stark – wird aber meist als störend empfunden. Um dies zu bewerten kann die Norm DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“ aber nur bedingt angewendet werden, denn hier wäre eine Differenz von 4 mm auf einem Meter noch innerhalb der Toleranzwerte und somit keine Reklamationsgrundlage. Ein Auftraggeber wird eine solche Ausführung in Anbetracht der Ästhetik des neuen Bodens weniger akzeptieren. Ist die Differenz darüber ist eine Beanstandung auf Basis der Norm DIN 18202 natürlich möglich.
Bewertung der Schattenfuge
Eine einheitliche Meinung wird man in der Branche nicht finden. Daher ist es wichtig, dass der Auftragnehmer seinen Auftraggeber darauf hinweist, dass Schattenfugen möglich sind – vor allem wenn es vor Beginn der Arbeiten absehbar ist, dass durch den zum Beispiel bestehenden Boden diese Toleranzen durchaus möglich sind. Damit lassen sich spätere Reklamationen meistens vermeiden oder der Auftraggeber entscheidet sich durch Empfehlung des Auftragnehmers dazu, dass Unterboden-Vorarbeiten notwendig sind und diese separat beauftragt, damit Schattenfugen so gut es geht vermieden werden. Hier ist es wichtig, dass der Auftragnehmer explizit auf die Möglichkeiten hinweist und der Auftraggeber entsprechend entscheiden kann!
Wie jeder Profi weiß, ist bei hohen Bodenleisten die Gefahr nochmals höher ist, dass Schattenfugen entstehen – daher empfehlen wir auch hier, dass der Auftragnehmer seiner Beratungspflicht nachkommt.